Klimaanpassung & Voraussetzungen, Pflichten
Arrangement von gesellschaftlich- und bürgerlichen Aktivitäten zur Gestaltung eines zukunftsgerechten NRW-Klimagesetzes
Klimaanpassung bedeutet Vorsorge – bevor aus bekannten Risiken Schäden werden.
Gerade am Niederrhein mit seinen deichgeschützten, teilweise durch Bergbau dauerhaft veränderten Lebensräumen kommt es jetzt darauf an, bekannte Risiken nicht nur zu beschreiben, sondern daraus konkrete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bund, Land, Kreise und Kommunen stehen deshalb vor der gemeinsamen Aufgabe, Zuständigkeiten, Vorsorge und praktische Umsetzung so miteinander zu verbinden, dass die Sicherheit der Menschen und ihres Lebensraumes auch unter den Bedingungen des Klimawandels langfristig gewährleistet werden kann.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht mehr, ob Handlungsbedarf besteht, sondern wann, durch wen und mit welchen verbindlichen Maßnahmen gehandelt wird.es Klimawandels langfristig gewährleistet werden kann.
Klimaanpassungsgesetz NRW – heute die Vorsorge für morgen schaffen
Mit dem Klimaanpassungsgesetz NRW (KIAnG NRW) werden heute die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, wie Nordrhein-Westfalen künftig mit den zunehmenden Folgen des Klimawandels umgehen und seine Lebensräume dauerhaft schützen will. Gerade deshalb kommt der Vorbereitung und Ausgestaltung dieses Gesetzes eine besondere Bedeutung zu: Was heute gesetzlich nicht ausreichend berücksichtigt wird, kann morgen zu einer dauerhaften Lücke in der Vorsorge werden.
Dies betrifft insbesondere bergbaubetroffene Regionen, deren natürliche Verhältnisse durch Bodensenkungen, Eingriffe in den Wasserhaushalt und weitere Bergbaufolgen dauerhaft verändert wurden. Klimafolgen wie Extremhochwasser, Starkregen, Trockenheit oder veränderte Grundwasserverhältnisse treffen hier auf bereits bestehende, vom Menschen geschaffene Risiken.
Ein zukunftssicheres Klimaanpassungsgesetz muss deshalb diese besonderen Ausgangsbedingungen erkennen und verbindlich berücksichtigen. Klimaanpassung muss dort besondere Vorsorge treffen, wo menschliche Eingriffe die natürliche Anpassungsfähigkeit des Lebensraums dauerhaft eingeschränkt haben.
Damit entscheidet die heutige Gesetzgebung nicht allein über Klimaanpassung, sondern wesentlich über die langfristige Sicherheit und Zukunftsfähigkeit bergbaubetroffener Lebensräume und der dort lebenden Menschen.
Hinweise und Aktivitäten Betroffener zum Klimaanpassungsgesetz NRW (Chronik)
Die nachfolgende Chronik dokumentiert Hinweise, Stellungnahmen und Aktivitäten von Betroffenen, mit denen die besonderen Risiken bergbaubeeinflusster Lebensräume am Niederrhein in das Klimaanpassungsgesetz NRW eingebracht werden sollen. Ziel ist ein Gesetz, das nicht nur allgemeine Klimafolgen berücksichtigt, sondern dort besondere Vorsorge gewährleistet, wo menschliche Eingriffe die natürliche Anpassungsfähigkeit eines Lebensraumes dauerhaft verändert oder eingeschränkt haben. Die aufgeführten Beiträge verstehen sich deshalb zugleich als sachlich begründeter Appell an den NRW-Gesetzgeber, diese besonderen Gefährdungslagen angemessen zu berücksichtigen.
21.08.2026: Die Rohstoffgewinnung in Nordrhein-Westfalen unterliegt sowohl ökonomischen als auch sozialpolitischen Interessen: Rohstoffgewinnung unter ökonomischen, sozialpolitischen Interessen
04.08.2026: Wertschätzung bergbaubeeinflusste Lebensräume: HWS-Zielsetzung für das KAnG NRW
14.07.2026: Landrat: Keine direkte Mitwirkung der Kommunen beim KAnG NRW: Antwort-KW-14.7.2026
01.07.2026 Bürgerantrag an „Ihre Kommune“: Bürgerantrag an Stadt Xanten (Textgleich an KW)
23.06.2026 Mitwirkung der Kommunen zur Ausgestaltung des KIAnG NRW: Mitwirkung der Kommunen bei KIAnG NRW
23.06.2026 Diskussionspapier, Situation und Argumente zum KIAnG NRW: Diskussionspapier-Kommunen
06.06.2026: Klimaanpassung muss dort besondere Vorsorge treffen, wo menschliche Eingriffe die natürliche Anpassungsfähigkeit des Lebensraums dauerhaft eingeschränkt haben. Nachtrag an den Landtag: Weiteres-LT-6.6-26
27.05.26: MUNV: KIAnG mit echter Vorsorgewirkung: MUNV-KIAnG-NRW-27.5.26
27.05.26: Medienunterstützung: Pressemitteilung-27.5.26 (keine Veröffentlichung)
23.05.26: Unterstützungs-Aufruf an Betroffene: Aufruf zur Mitwirkung 23.5.26
19.05.26: Hinweise zur Nachbesserung KIAnG NRW, an Mitglieder des Landtags: 1. Lesung: NRW-Landtag-KIAnG-NRW-1.L
05.05.26: Bearbeitungsstand KIAnG NRW im Landtag: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/klimaanpassungsgesetz.html
16.04,26: Stellungnahme Landrat: KW-16.4.26
01.09.25: Nichtzuständigkeit von Kommunen etc.: BA-X-verantwortung-1.9.25
16.05.24: Bürgerantrag und div. Stellungnahmen; Nichtzuständigkeit von Trägern öffentlicher Belange: BA-Stellungnahmen-KAnG-16.5.24
Klimaanpassungsgesetz NRW in der „Mache“
PRÜFEN !!!
„Klimaanpassung muss dort besondere Vorsorge treffen, wo menschliche Eingriffe die natürliche Anpassungsfähigkeit des Lebensraums dauerhaft eingeschränkt haben.“
Weitere Aktivitäten – zur Information des NRW-Landtags für die 2./3. Lesung:
Siehe auch unter: https://beta.nr-feldmann.de/lebensraum/aktivitaeten/
„Es ist nicht leicht zu begreifen, dass man nicht begreift!“
Leserbrief: LB-2.8.2024 KAnG
NR-Schutzmaßnahmen nach KAnG
Kritik zur Sicherung des Lebensraums nach KAnG: Kritik zum KAnG
Zentrale Punkte die zur Umsetzung des Gesetzes beitragen:
KAnG-Kernpunkte-Info
Leitlinien für den Niederrhein: Struktur-Anpassung nach KAnG
Bürgerantrag an Kreis Wesel: Vernunft KAnG
Aktuelles zur Gestaltung des Klimaanpassungsgesetz in NRW (KIAnG NRW)
Derzeit Klimaanpassungsgesetz in der politischen Anpassung, Sachverständigen-Anhörung am 13. Juli 2026
Konkrete Forderung:
„Klimaanpassung muss dort besondere Vorsorge treffen, wo menschliche Eingriffe die natürliche Anpassungsfähigkeit des Lebensraums dauerhaft eingeschränkt haben.“
Verantwortung bedeutet, vorhandene Erkenntnisse nicht zu übersehen.
Die nachfolgenden Hinweise und Erfahrungen Betroffener sollen dazu beitragen,
die Zukunft unseres Lebensraums mit Weitblick und Verantwortung zu gestalten.
Letzte Meldung zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz:
Der Durchbruch!
Seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. Schützt uns endlich vor Milliardenschäden und unermesslichem Leid.
NR-Schutzmaßnahmen nach KAnG
NRW-Studien, die das Lebensraum-Risiko für das Gebiet
des bergbaubetroffenen und abflusslosem linken Niederrhein verdeutlichen helfen.
Die Auswirkungen der Bergbautätigkeit und die Abflusslosigkeit wurden dabei nicht thematisiert!
Hochwasserschutz ist systemrelevant!
Wie wir uns sehen – Was unser Ziel ist
Selbstdarstellung
Vereins-Prüfsteine von 2005: HSV-N-Pruefsteine
Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen
sind politisch nicht in Sicht!
Die Starkregen-Katastrophe im Westen führt zu unserer Stellungnahme
und Anfrage an Verantwortliche im Land: Email vom 6.Aug. 2021:
„Schutz vor Wassermassen
im deichgeschützten Senkungsgebiet am linken Niederrhein, Kreis Wesel
Sehr geehrter Herr Landrat im Kreis Wesel, Herr Ingo Brohl,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Herr Amin Laschet,
sehr geehrte Umweltministerin, Frau Ursula Heinen-Esser,
sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts zunehmender Extremwetterlagen tragen uns große Sorgen, dass unser bergbaubetroffenes, deichgeschütztes und abflussloses linksrheinisches Senkungsgebiet unbewohnbar werden kann. Allein der Fokus auf extreme Rhein-Hochwasserereignisse reicht nicht mehr. Die Sicherheit von 500.000 Menschen ist existenziell gefährdet. Kann unser Land NRW, der Kreis Wesel sich Tausende Tote leisten?
Klima-Experten bestätigen, „Eifel-Starkregen“ kann auch bei uns!
Zusammenfassung
Wie bekannt, gibt es im Falle eines Starkregen-Ereignisses aber auch im Zusammenhang mit einfließenden Rheinwasser keinen natürlichen Wasserabfluss aus den deichgeschützten Senkungsmulden am linken Niederrhein zwischen Krefeld und Xanten.
Mit der Folge, dass sich das linksrheinische Kreisgebiet in ein nicht umkehrbares See-Gebiet mutieren wird!
Die Sorge um Bergbaufolgen hätte sich dann erledigt und das Siedlungsgebiet wäre Geschichte!
Über 500.000 Bewohner, Tiere und Infrastruktur befinden sich in einer WASSERFALLE, weil der Kreis Wesel die Festlegung und Herstellung von lebenswichtigen Rettungs- und Fluchtwegen sowie Fluchtziele bislang ablehnend gegenübersteht. Wieviel Tote sind nötig damit Verantwortliche endlich den Ergebnissen der Risikostudien folgen und tätig werden?
Seit Jahren sind diverse Belange zum bergbauinduziertem Lebensraumschutz im Kreis Wesel ungeklärt. Eine juristische Aufarbeitung ist angesagt.
Die Folgen der bergbaulichen Geländeabsenkungen im Kreis Wesel gehen kontinuierlich noch 100 bis 200 Jahre weiter mit Folgen für die Infrastruktur, die Sicherheit vor Überschwemmungen und für Leib und Leben. All das wurden bereits vor 20 Jahren beschworen! Die Landespolitik macht weiter, wie bisher, weil Schadensverhinderung offensichtlich nicht als Staatsziel verstanden wird.
Begründung
Das linksrheinische senkungs- und sümpfungsbetroffene Siedlungsgebiet des Kreises Wesel ist wie keine andere Region in Deutschland durch prognostizierte Zunahme von Extremabflüsse des Rheins und Starkregenereignisse existenziell bedroht. Daseinsschutz ist grundgesetzlich als Staatsaufgabe verankert, doch wessen Pflicht das ist und wie die Aufgabenerfüllung zur Schadensverhinderung überprüfbar ist, ist n. u. M. nicht definiert.
Dass sich der Kreis Wesel „nur“ (?) des Katastrophenschutzes bedienet (mit ein paar Booten) ist zu kurz gedacht und sichert nicht unseren Lebensraum und die Existenz gemäß Bundesgesetz zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) vor Überschwemmungen, Eigentumschutz und Rettung. Als Kardinalfehler sehen wir die Verwendung von s. g. „Jährlichkeiten“. Haben unsere Vorsorge- und Schutzeinrichtungen nicht ständig/immer einem optimalen Sicherheitsstandard zu entsprechen? Wir sehen mit Sorge den Zustand lebens- und versorgungswichtiger Einrichtungen in unserem Land.
Über uns hängt das „Damokles-Schwert“ über unser Leben und die Existenz. Wann gedenkt der Kreis Wesel und seine politischen Vertreter mit praktischen Maßnahmen für unsere Sicherheit und den Lebensraum eines Großteils des Kreises Wesel zu sorgen als nur vom Katastrophenschutz zu reden, der keinen Schutz vor drohenden Wassergefahren bietet.
Wäre die s. g. „Westdeutsche Starkregenzelle“ über unser Gebiet gekommen, dann gäbe es keine Bergbbaufolgen-Sorgen mehr, der Rhein hätte sich mehr Platz geschaffen und eine wirtschaftsstarke NRW-Region gäbe es nicht mehr!
Das bisherige Politikverständnis zur Schadensverhinderung lässt uns schreckliches befürchten.
Zwischen Krefeld und Xanten wäre ein See entstanden der Rhein hat plötzlich mehr Platz! Glück hat man nur einmal!
Unsere Forderungen
Wir bitten Sie – nein wir fordern Sie ultimativ auf für geeignete schadensverhindernde Maßnahmen gemäß EU-HWRM-Rl sich einzusetzen.
Diese sind im Wesentlichen, dass
- der linksrheinische Großpolder -vor den Rheinmetropolen- eine TÜV-geprüfte Deichschutzlinie erhält,
- öffentlich ausgewiesene Rettungs- uns Fluchtwege sowie Fluchtziele bestimmt und ausgewiesen werden,
- die Entwässerung gefluteter Senkungsmulden technisch und strategisch erfüllbar wird und
- im Kreis Wesel ein Schadens-Verhinderungs-Management unter Einschluss des Katastrophenschutzes aufgestellt wird. Wozu auch die Deichverbände gehören müssen.
Ein Paradigmenwechsel in Sachen Lebensraumsicherheit ist nicht nur für bergbaulich betroffene potenzielle Überflutungsgebiete erforderlich. Ein weiter so ist für unsere Region tödlich und unser Staat wird weiter abgewirtschaftet!
Oder lassen SIE es als Verantwortliche darauf ankommen, Juristen überprüfen bereits Verantwortungsstrukturen.
Wir bitten um Stellungnahme bis zum 31. Aug. 2021.
Im Namen des HWS-Teams mit freundlichen Grüßen, Glückauf“