🛡️ SICHERHEIT AM NIEDERRHEIN

Medien & Wirkungen

Dokumentation, Medienwesen, Stellungnahmen

Medienbegleitung im Wandel der Zeit

Über viele Jahre begleiteten regionale und überregionale Medien unsere Hinweise und Aktivitäten zu Hochwasserschutz, Bergbaufolgen, Kritischen Infrastrukturen, Klimawandel und Zukunftssicherung am Niederrhein. Die vorliegende Dokumentation von 2001 bis 2019 macht sichtbar, dass Fragen der regionalen Sicherheit immer wieder öffentliche Aufmerksamkeit fanden – von Hochwasserrisiken und Deichsicherheit bis hin zu Grundwasser, Verkehrsinfrastruktur und den langfristigen Folgen des Bergbaus.

Ab 2020 veränderte sich jedoch die Nachrichtenlage grundlegend. Corona-Pandemie, Ukrainekrieg und weitere internationale Konflikte, Energiekrise, Klimawandel sowie geopolitische und wirtschaftliche Veränderungen bestimmten zunehmend die öffentliche Berichterstattung. Regionale Langzeitfragen, deren Gefahren nicht verschwunden sind, gerieten dadurch stärker in den Hintergrund.
Link: Medien-Verzeichnis-2001-2019

Ahrtal-Flut 2021 – Verantwortung des Landrats

Das Land Rheinland-Pfalz wirft dem früheren Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, schwere Dienstpflichtverletzungen vor und während der Flutkatastrophe 2021 vor. Nach Auffassung des Landes habe er „gravierend und umfassend“ gegen seine Pflichten verstoßen. Als vorläufige Konsequenz wird ein Drittel seiner Altersbezüge einbehalten; zudem soll ihm das Ruhegehalt aberkannt werden. Das Disziplinarverfahren ist auch mehr als vier Jahre nach der Katastrophe noch nicht abgeschlossen.

Kernaussage: Die Folgen der Ahrtal-Katastrophe zeigen, dass bei außergewöhnlichen Gefahrenlagen klare Zuständigkeiten, rechtzeitiges Handeln und die persönliche Wahrnehmung behördlicher Verantwortung von entscheidender Bedeutung sind.
Link: Landrat-Ahr-Folgen

Salzabbau am Niederrhein: Klage für langfristige Lebensraumsicherheit

Die Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigte hat gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Salzabbaus im Kreis Wesel Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhoben. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die möglichen langfristigen Folgen weiterer Bergsenkungen für einen ohnehin durch Hochwasser- und Grundwasserrisiken geprägten Lebensraum.

Kritisiert wird, dass die Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser, Hochwassersicherheit sowie dauerhaft abgesenkte Gebiete aus Sicht der Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Besondere Bedeutung erhält dabei die Frage, wie sich weitere Senkungen unter den Bedingungen des Klimawandels und künftiger Extremhochwasser auswirken können. Die Klage macht damit deutlich: Beim Salzabbau geht es nicht allein um mögliche Bergschäden an Gebäuden, sondern um die dauerhafte Sicherheit und Bewohnbarkeit einer ganzen Region.

Link: NN BI-Klage 28.5.25

  Kurzbericht: Wenn technologische Macht zur gesellschaftlichen Macht wird

Der Beitrag von Roman Huber MD beschreibt eine Entwicklung, die weit über die Digitalisierung unseres Alltags hinausgeht. Nach seiner Analyse konzentrieren sich wesentliche Teile der digitalen InfrastrukturServer, Cloud-Systeme, Algorithmen, soziale Netzwerke und zunehmend auch Künstliche Intelligenz – in den Händen weniger großer Technologiekonzerne. Damit wachse nicht nur deren wirtschaftliche Bedeutung, sondern auch ihr Einfluss auf Staat, Politik und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse.

Der Autor zeichnet diese Entwicklung historisch nach: von der freiheitlich geprägten kalifornischen Gegenkultur über den Aufstieg des Silicon Valley und die Dotcom-Ära bis zu heutigen Tech-Unternehmern und Investoren. Besonders kritisch betrachtet er dabei Vorstellungen, nach denen technischer Fortschritt, private Unternehmensmacht und Effizienz zunehmend an die Stelle demokratischer und staatlicher Strukturen treten könnten.

Soll das unsere Zukunft sein? Technischer Fortschritt darf nicht dazu führen, dass demokratisch legitimierte Verantwortung schleichend durch die Macht weniger privater Akteure ersetzt wird. Technik muss dem Menschen und der demokratischen Gesellschaft dienen – nicht umgekehrt.

Link: MD-4.2025-Macht

Kurzfassung – Ein Lebensraum mit besonderem Risiko

Der Niederrhein ist durch Hochwasser, Bergsenkungen und dauerhaft veränderte Grundwasserverhältnisse besonders verletzlich. In weiten, teilweise tief liegenden Gebieten sind Bewohner, landwirtschaftliche Betriebe, Wohnhäuser, Höfe und Nutzflächen darauf angewiesen, dass Deiche, Entwässerungssysteme, Pumpanlagen und weitere technische Einrichtungen jederzeit zuverlässig funktionieren.

Gerade darin liegt das große Risiko: Versagt nur ein wesentliches Glied dieser Schutzkette, können die Folgen für Menschen, Landwirtschaft und Heimat existenziell sein. Der Pressebericht vom 27. Januar 2024 greift deshalb die Forderung auf, Hochwasserschutz nicht erst nach einer Katastrophe zu betrachten, sondern Vorsorge, Überwachung und technische Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Die Sorge um Menschen und Heimat ist damit zugleich ein Appell an Politik und Behörden, erkennbare Risiken rechtzeitig zu begrenzen.

 

 

Pflichtversicherung gegen Hochwasser – Versicherung ersetzt keine Vorsorge

Eine Pflichtversicherung kann Schäden bezahlen, aber nicht verhindern. Gerade am Niederrhein ist das entscheidend: Durch staatlich genehmigten Bergbau wurden Siedlungsgebiete erheblich abgesenkt und damit dauerhaft von Deichen, Entwässerung und Grundwasserregulierung abhängig.

Es wäre daher widersprüchlich, die Bewohner zusätzlich zur Versicherung dieser besonderen Risiken zu verpflichten, bevor alle Möglichkeiten der staatlichen Vorsorge und Schadensverhinderung ausgeschöpft sind. Das gilt umso mehr, als das KlAnG NRW gerade die Anpassung an zunehmende Klimarisiken und damit vorausschauendes staatliches Handeln stärken soll.

Eine Versicherung kann nur das verbleibende Restrisiko absichern. Sie darf nicht zum Ersatz für Hochwasserschutz, sichere Infrastruktur und die Bewältigung dauerhaft verursachter Bergbaufolgen werden.

Deshalb muss gelten: Vorsorge vor Versicherung – Schadensverhinderung vor Schadensregulierung.

Link: Pflichtversicherung gegen Hochwasser

Katastrophenschutz braucht staatliche Vorsorge – nicht nur Eigenverantwortung

Nach der Flutkatastrophe 2021 kündigte die NRW-Landesregierung an, das Land besser auf Hochwasser- und andere Katastrophenlagen vorzubereiten. Dabei wurde zugleich eine stärkere Eigenverantwortung der Bürger eingefordert. Doch Vorsorge darf nicht bei der Aufforderung zur persönlichen Vorbereitung stehen bleiben.

Wenn das Land mehr Vorsorge verlangt, muss es auch deutlich machen, welche staatlichen, kommunalen und infrastrukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Gerade das inzwischen geltende Bundes-Klimaanpassungsgesetz gibt hierfür einen gesetzlichen Rahmen: Klimarisiken sollen vorausschauend berücksichtigt und Anpassungsmaßnahmen systematisch entwickelt werden. Für besonders gefährdete und durch Bergbau dauerhaft veränderte Lebensräume bedeutet dies: Erst wirksame öffentliche Daseinsvorsorge schafft die Voraussetzungen, unter denen Eigenvorsorge überhaupt sinnvoll greifen kann.

Kernsatz: Der Staat kann Vorsorge nicht nur von seinen Bürgern erwarten – er muss selbst die Voraussetzungen dafür schaffen.
Link: RP 16.2.22

Reaktion der Presse vom 29.12.2020

Eine Idee zwischen Ablehnung und langfristiger Perspektive

Die Pressemeinung vom 29. Dezember 2020 zeigt, dass die Idee einer Wasserstraßenverbindung vom Rhein über das Rheinische Revier in Richtung Maas und Nordsee schon damals als weit mehr verstanden wurde als nur als zusätzlicher Verkehrsweg. Sie berührt Fragen des Strukturwandels, der Infrastruktur, der Wasserwirtschaft und einer grenzüberschreitenden Zukunftsplanung. Die damalige Zurückhaltung von RWE wurde deshalb kritisch hinterfragt: Werden mit den heute getroffenen Entscheidungen Möglichkeiten verbaut, die für kommende Generationen von Bedeutung sein könnten?

Auch der spätere Schriftverkehr mit Dr. Frank Weigand von RWE Power ist vor diesem Hintergrund bemerkenswert. Seine Antwort lässt sich weniger als grundsätzliche Ablehnung der Wasserstraßenidee verstehen, sondern vielmehr als Hinweis darauf, dass sie zeitlich nicht mit den gegenwärtigen Planungen zur Wiedernutzbarmachung und Rheinwasserzuführung vereinbar sei. Damit bleibt eine entscheidende Frage bestehen: Muss eine heute noch nicht umsetzbare Idee deshalb aufgegeben werden – oder sollte sie gerade bei einem Jahrhundertprojekt planerisch offengehalten werden?