⚖️ BÜRGERENGAGEMENT

System- & Politikkritik, Handlungserfordernisse

Kritische Auseinandersetzung mit behördlichen Abläufen und strukturellen Schwachstellen.

 Lebensraum – Systemkritik

Wenn Wissen, Recht und Verantwortung nicht zum Handeln führen:

Gesetze, Richtlinien und technische Erkenntnisse sollen Menschen und Lebensräume vor vermeidbaren Risiken schützen. Doch was geschieht, wenn Zuständigkeiten unklar bleiben, vorhandene Fach- und Bürgerkompetenz nicht genutzt und bekannte Gefahren lediglich verwaltet statt verhindert werden?

Die nachfolgenden Beiträge zeigen anhand von Hochwasserschutz, Bergbaufolgen, Wasserhaushalt und Klimaanpassung, wo aus meiner Sicht Anspruch und Wirklichkeit auseinanderfallen. Im Mittelpunkt steht dabei eine grundlegende Frage:

Wer übernimmt Verantwortung, bevor aus einem bekannten Risiko ein nicht mehr beherrschbarer Schaden wird?

Zusammenfassung der System-Kritik:

Die HWS-Initiative weist auf besondere Risiken für die bergbaubetroffenen und deichgeschützten Gebiete am Niederrhein hin. Durch Bodensenkungen, dauerhafte Grundwasserabsenkung und abflusslose Senkungsmulden können sich die Auswirkungen von Rheinhochwasser und Starkregen erheblich verschärfen.

Kritisiert werden insbesondere Defizite bei Vorsorge, Zuständigkeiten und Sicherheitskonzepten sowie die aus Sicht der Initiative unzureichende Berücksichtigung bereits bekannter Risiken. Verwiesen wird dabei auch auf die Risikostudien von 2000/2004, die ein außergewöhnlich hohes Schadenspotenzial für Bevölkerung, Infrastruktur und Wirtschaft aufzeigen.

Die zentrale Forderung lautet deshalb: Hochwasserschutz darf in dauerhaft bergbaulich veränderten Gebieten nicht allein als Katastrophenschutz nach Eintritt eines Ereignisses verstanden werden. Er ist Daseinsvorsorge und erfordert vorbeugende Schadensverhinderung, verlässliche Entwässerung, sichere Deiche sowie klare staatliche Verantwortlichkeiten.

Übersicht: Kritik-Folgen

Sicherheit bergbaubetroffener Lebensräume – Vorsorge wird zur Daueraufgabe

Der linke Niederrhein ist kein gewöhnlicher Risikoraum. Jahrzehntelange bergbauliche Eingriffe haben Gelände, Grundwasserverhältnisse und natürliche Entwässerungsmöglichkeiten dauerhaft verändert. Gleichzeitig nehmen durch den Klimawandel Extremereignisse wie Starkregen, Hochwasser und veränderte Grundwasserverhältnisse an Bedeutung zu. Damit wächst auch die Abhängigkeit des Lebensraumes von dauerhaft funktionierenden Schutz-, Entwässerungs- und Infrastruktursystemen.

Gerade deshalb erhält die Klimaanpassung eine besondere sicherheitspolitische Bedeutung: Es genügt nicht, nach eingetretenen Schäden zu reagieren. Erforderlich ist eine vorausschauende Vorsorge, die bestehende Bergbaufolgen und zukünftige Klimarisiken gemeinsam betrachtet, Zuständigkeiten eindeutig festlegt und die Funktionsfähigkeit der Daseinsvorsorge dauerhaft sichert.

Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt, wo Risiken bereits bekannt sind, wo Schutzdefizite gesehen werden und weshalb das Klimaanpassungsrecht jetzt die Chance bietet, Vorsorge zur verbindlichen Aufgabe zu machen. Denn Sicherheit muss dort beginnen, wo Gefahren erkennbar sind – und nicht erst dann, wenn der Schaden eingetreten ist.

Kritik: Untermaß der bergbaubetroffenen Banndeichlinie am linken Niederrhein in Xanten – Polder Duisburg-Xanten

Dadurch besteht ein Überschwemmungs-Risiko für den bergbauabgesenkten Polder Xanten bis Duisbrg:
durch ein -nichtabfließendem – Hochwassereinstau. 

Einwendung zum Planfeststellungsbeschluss: 12.11.2025

„Aufhöhung rheinferner Deich Xanten-Birten“

Einwendung_Deich_Xanten_Birten-Web
Vertrag-NRW-Solvay-9.11.88
Anlagen zur Einwendung

Auf den Punkt gebracht:

Leitthemen für die öffentliche Diskussion

 Wehrhafter Niederrhein oder Duldung von Interessenlagen

mit Blick auf eine Modifizierung des Bundesberg-Gesetzes (BBergG) durch den Bundestag

Leitthemen BBergG

Bekanntes Risiko:  Schadloser RheinAbfluss bis 11.000 m3/s 

Deichüberströmung – Deichbruch – Deichhinterströmung  

Risiko-nach-Studie-2004

Steinsalz-Bergbau unter potenziellem Risikogebiet am linken Niederrhein in NRW

Konflikt-Linien-Birten

 „Welch ein Land, das seine Kinder ins Risiko stürzt.“

Inhaltsbewertung vom Ministerschreiben vom 02.07.2025: Stellungnahme an den Unterausschuss Bergbau-RPB_neu

Druckvision: Steinsalz-Gesamt

Behördliche Systemkritik von 1996: Org. Hochwasserschutz BR Due 15.05.1996

Stellungnahmen zu Wassergefahren am Niederrhein E-Mail vom 9.6.24

 

 EU-)Recht & Richtlinien zum Lebensraumschutz sind keine Pflichtaufgaben!

 POLITIK nutzt nicht die KOMPETENZ von Bürgern!

 Bergbaufolgen managen – da reicht keine Schiedsstelle!

 Schadensverhinderung ist die Lösung von Risiken!

 BERGBAU-Folgen verschärfen KLIMA-Folgen im Raum zwischen Niederrhein und Maas!

Bergbauliche Eingriffe zur Rohstoffgewinnung sind generell
Eingriffe in den Wasserhaushalt !

Die Folgen sind irreparabel!

 Bergbaufolgen verschärfen Klimafolgen am Niederrhein

Der linke Niederrhein ist durch jahrzehntelangen Steinkohle- und Salzbergbau in besonderer Weise verändert worden. Bergsenkungen haben natürliche Geländestrukturen und Wasserabflüsse dauerhaft beeinflusst.

In abgesenkten Gebieten können Deiche deshalb nicht nur vor Hochwasser schützen – bei Überflutung oder extremem Starkregen kann hinter ihnen eingestautes Wasser auch zum besonderen Risiko werden.

Bereits seit Jahrzehnten weisen amtliche Studien, Hochwassergefahrenkarten und Untersuchungen auf das hohe Schadenspotenzial am Niederrhein hin. Klimawandel, zunehmende Wetterextreme und mögliche Extremhochwasser verschärfen diese bereits vorhandenen Risiken zusätzlich.

Die HWS-Initiative fordert deshalb einen Paradigmenwechsel von der Katastrophenbewältigung zur vorbeugenden Schadensverhinderung. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, ein dauerhaft gesicherter Hochwasserschutz, unabhängige Überprüfungen der Deichsicherheit, sichere Flucht- und Rettungsmöglichkeiten sowie Lösungen für die Entwässerung bergbaubedingter Senkungsgebiete.

Kernaussage: Wo menschliche Eingriffe einen Lebensraum dauerhaft verwundbarer gemacht haben, muss die öffentliche Vorsorge diese zusätzliche Gefährdung besonders berücksichtigen. Hochwasserschutz, Bergbaufolgen und Klimaanpassung sind am Niederrhein daher als gemeinsame Aufgabe der Daseinsvorsorge zu behandeln.


Langfassung: Anschreiben Ausblick 20XX    Ausblick 20XX-PC

Arbeitskreis für Hochwasserschutz und Gewässer in NRW e.V.

Vortrag von Friedrich Frhr. v.d. Leyen am 16.09.2008

Hochwasserschutz am Rhein braucht „Raum für den Fluss

Bereits 2008 machte Friedrich Frhr. von der Leyen für den Arbeitskreis Hochwasserschutz und Gewässer NRW deutlich, dass ein wirksamer Hochwasserschutz am Niederrhein nicht allein durch Deichsanierungen erreicht werden kann. Entscheidend ist vielmehr, das gesamte Hochwasserabflussprofil zwischen den Deichen zu betrachten und Vorländer, Retentionsräume und Deiche funktional aufeinander abzustimmen.

Gefordert wurde deshalb ein übergeordnetes Vorland- und Hochwassermanagement für den Rhein in NRW. Vorländer sollen so gestaltet und bewirtschaftet werden, dass sie den Hochwasserabfluss verbessern und zugleich Natur und Landschaft aufwerten. Als Vorbild wird das niederländische Prinzip „Raum für den Fluss“ genannt.

Besonders bemerkenswert ist die bereits damals erhobene Forderung nach klaren und zentralen Zuständigkeiten: Einzelmaßnahmen und örtliche Planungen reichen nicht aus, wenn ihre Auswirkungen auf den gesamten Rhein und die Sicherheit der Rheinniederung nicht gemeinsam betrachtet werden.

Die Kernaussage lautet daher: Hochwasserschutz, Vorlandgestaltung, Retentionsräume, Ökologie und Flussentwicklung müssen als ein zusammenhängendes System geplant werden. Nur ein vorausschauendes und überregional abgestimmtes Hochwassermanagement kann Menschen und Lebensräume am Niederrhein dauerhaft schützen.

Vortrag HWNG v d Leyen

Ignoriertes RISIKO – Kreis Wesel – HWS-Leserbrief vom 28.08.2021: LB 28.8.2021

Katastrophenschutz ist auch Vorsorge für die eigene Rettung, Rettungswege, Stauwasserableitung und Stromversorgung

Hochwasserlage Rhein bei Xanten

Land unter am Niederrhein
Nur mit Glück existiert unser linksrheinischer Lebensraum noch!

Weil die Starkregenzelle (Mitte Juli 2021) nicht über unser bergbaubetroffenes, abgesenktes und abflussloses Gebiet Halt gemacht hat. Ein dichtbesiedeltes Gebiet befindet sich in einer Wasserfalle.

Unsere Deiche wirken dann wie „Staudämme“. Eine Rettung von Menschen, Tiere etc. ist nicht möglich.
Wie bereits durch Studien belegt, sind Tausende Opfer zu befürchten. Bergbausorgen haben sich dann erledigt.

Es gibt keine ausgewiesenen Rettungs- und Fluchtwege, keine TÜV-geprüften Deiche.

Weite linksrheinischen Gebiete werden, bedingt durch Bergbaueinwirkungen, stehen bis zu 15 Meter unter Wasser.

Eine Überlaufschwelle zum Abfluss von Stauwasser (Rhein-Hochwasser, Starkregen)
ist zwischen Ginderich und Birten
durch den Bau des rheinfernen Deich uns genommen worden.

Fazit: Höchste Zeit ist, dass die Nichtbefolgung einschlägiger und schadensverhindernder Gesetze und Richtlinien durch die Landesregierung NRW geahndet wird.
Oder muss man bereits bei Verantwortungsträgern von „Unterlassung und Pflichtverletzung“ sprechen?

Die Frage vom NRW-Umweltministerium,
weshalb das Hochwasserschutz-Konzept NRW nicht greift, wurde von uns beantwortet.

 

Deiche – Hochwasserschutz – WAS uns das sagt?

Fazit: Hochwasserschutz braucht einen nachvollziehbaren „Deich-TÜV“

Deiche schützen am Niederrhein große, teilweise durch Bergbau dauerhaft abgesenkte Lebensräume. Zwar bestehen Deichaufsicht, Deichschauen und gesetzlich vorgeschriebene Statusberichte – für die betroffene Bevölkerung bleibt der tatsächliche Sicherheitszustand der gesamten Schutzlinie jedoch nur eingeschränkt nachvollziehbar.

Hinzu kommt: Hochwasserschutz endet nicht am Deich. Retentionsräume müssen auch im Einstaufall hydraulisch funktionieren. Wenn eingeströmtes Wasser wegen hoher Rheinwasserstände nicht mehr in den Hauptstrom zurückfließen kann oder frühere Entlastungsmöglichkeiten – wie eine Überlaufschwelle – entfallen, muss geklärt sein, wie, wohin und in welcher Zeit das Wasser wieder abgeführt wird.

Deshalb braucht Hochwasserschutz eine überprüfbare Gesamtsicherheitsbetrachtung: Sind Deiche standsicher, Retentionsräume funktionsfähig und Zu- und Abflusswege auch im Extremfall gewährleistet?

Ein öffentlich nachvollziehbarer „Deich-TÜV“ könnte diese Fragen zusammenführen: regelmäßige Prüfung, dokumentierter Zustand, festgestellte Defizite, Sanierungsbedarf und verbleibende Risiken.

Denn entscheidend ist nicht allein, ob Vorschriften eingehalten werden – sondern ob das gesamte Hochwasserschutzsystem im Ernstfall tatsächlich funktioniert.

Bezirksregierung Düsseldorf: Zustandsbericht über den Hochwasserschutz 2013.

Fazit: über 100 km Deiche sind sanierungsbedürftig bzw. zu erneuern. Seit „Menschengedenken“ wird der empfohlene Schutzgrad von Hochwasserschutzdeichen in NRW -durchgehend- nicht als Pflichtaufgabe, von den verantwortlichen „Deichverbänden und der Aufsichtsbehörde“ angesehen. Was gilt sollte auch gelten“. Kernaussagen/Feststellungen aus der Studie von 2004 werden nicht „verstanden“.

Zusammenfassung von Daten aus der NRW-Landesstudie aus dem Jahr 2000

Ein Überblick an Risiken – über die man nicht spricht und auch wahrhaben will

Gebiete mit Deichüberströmen – Deichbruch – rheinparalelle Ströme

(Vorschau für 2020)

Quelle: Grenzüberschreitende Auswirkungen von extremem Hochwasser-Abschlussbericht von 2004

Situationsbericht: Anlagen-zur Einwendung-Deich

WAS man (gern) übersieht

Hochwasserschutz = Daseinsvorsorge

Kritik/Mängel Folgen/Auswirkungen
HWS-Argumentation

Schutz vor Wassermassen im deichgeschützten, bergbaubetroffenen und abflussloses Senkungsgebiet am linken Niederrhein in NRW: Email vom 6.Aug. 2021

Beantwortung der Fragestellung an  HWS-Feldmann
von der Umweltministerin Frau Heinen-Esser (MULNV) am 17.09.2020:

Bitte erstellen Sie mir eine Liste, die aufzeigt und begründet,
an welchen Stellen das Hochwasser-Konzept der Landesregierung aus Ihrer Sicht nicht trägt.
Unsere Antwort: HW-Konzept NRW

Kritische Infrastruktur – kein Thema für NRW-Bergbaugebiete

unter Hochwassereinfluss und Stauwasser

 

 

Extremhochwasser und Bergbaufolgen – besondere Risiken für den Niederrhein

Der Niederrhein trägt eine besondere Kombination von Risiken: Extremhochwasser trifft hier auf großräumige, bergbaubedingte Bodensenkungen. Teile der besiedelten Region liegen bereits unter dem Rheinwasserspiegel; weitere Absenkungen können Überflutungsfolgen verschärfen und natürliche Entwässerungsmöglichkeiten einschränken.

Untersuchungen im Auftrag des Landes haben bereits früh auf ein außergewöhnlich hohes Schadenspotenzial bei extremen Hochwasserereignissen hingewiesen. Der Klimawandel verschärft die Frage, ob die vorhandenen Hochwasserschutzsysteme auch für künftig mögliche Extremereignisse ausreichend ausgelegt sind.

Unsere Konsequenz: Vorsorge darf nicht erst am Deich beginnen. Es müssen auch überregionale Alternativen geprüft werden, mit denen extreme Abflüsse.

Original: Extremhochwasser, Bergbaufolgen und alternative Hochwasserschutzstrategien:

Extremhochwasser vernichten Niederrheinmetropole!
Die Bewohner der niederrheinischen Tiefebene
sind Überschwemmungsrisiken und
seit dem 19.Jh. Bergbaueinflüsse ausgesetzt,
die andere Regionen in Deutschland nicht haben.

Die Rahmenbedingungen zur Gewinnung heimischer Bodenschätze von Stein- und Braunkohle,
Steinsalz, lag in der Vergangenheit auf Sicherstellung der Versorhungssicherheit
der Einwohner und zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes.

Die Einsicht darüber, dass der Schutz und die Sicherheit der Bewohner
auch einer sozialen und wirtschaftlichen Wertschätzung zu entsprechen habe
ist bislang gesetzlich nicht gegeben.
Es sind die indirekten wertmindernden Einglüsse, die durch Bergsenkungen
den Wert des Eigentums mindern, die Muldenbildung das Überflutungsrisiko steigern
bis hin zum Totalverlust und Lebensgefahr führen kann.
Weite besiedelte Gebiete befinden sich schon derzeit
unter dem Niveau des Rheinwasserspiegels.

Weiterhin steht das Bergrecht vor dem Recht des Grundgesetzes.
Daran hat auch die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
hinsichtlich der Schutzgüter nicht die sozial-politischen Forderungen
auf Unverletzlichkeit des Eigentums aufgegriffen,
die mit den indirekten Folgen des Bergbaus
insbesondere im Flußgebiet des Niederrheins besteht.

Infolge  zunehmend extremer Rheinabflüsse
hat eine im Auftrag der Landesregierung durchgeführte
wissenschaftliche (von 1997) Studie das
Schadensausmaß eines Extremabflusses mit über 125 Mrd. Euro ergeben.
Anlass war die „erschreckende“ Erkenntnis über den Zustand der
Hochwasserschutzanlagen und des verantwortlichen Managements.

Darauf folgende Studie von 2004 betrachteten extreme Situationen im Grenzgebiet
von Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden
,
indem auch klimatische Veränderungen die betrachteten Szenarien beeinflussten.
Mit dem Ergebnis (und der aktuellen Erkenntnis von 2019), dass
Extremabflüsse durch absehbare Klimaextreme keinesfalls
mehr beherrschbar wären. 
Folge: worst case.

Standpunkt der NRW-Regierung: MUNLV 24.10.04 Abschlussbericht

Anmerkung: Wegen permanenten Sanierungsüberhangs
an Hochwasserschutzanlagen sind Rheinabflüsse in NRW
noch bis ca. 11.000 m³/s  beherrschbar.

Konsequenz:

Gefahrenpotenzial:     Dauervernässung, Unbewohnbarkeit und Gebietsaufgabe einer bergbaugeprägten Region

Strategie:                       Extremabflüsse dürfen den Niederrhein nicht erreichen (Prüfung von Alternativen)

Problemlösung:   Gerinneentlastung als Ansatz zum grenzüberschreitenden Hochwasserschutz, Einbindung  strategischer Braunkohletagebau-Folgenutzungen,     Gerinneanschluß an die Wasserstraßen der Benelux-Länder in Bezug auf historische Kanalplanungen.

HWS 02.2018:  Deutschland auf dem Abstellgleis

HWS 10.01.2020: Das BERGGESETZ –
ein Relikt des Obrigkeitsstaates
Rechtslage BBergG

Infrastrukturen entstehen durch Bedürfnisse
(Historikerin Dr. Lina Schröder 2017):
0-Zur Sache 
 

Risiko-Verdeutlichung 2014 im „Nationalem Hochwasserschutzprogramm“ Überstauhöhen in bergsenkungsgebieten von 10 Meter.

BBergG: Ein Bundesgesetz, dass Auswirkungen für den Lebensraum hinten anstellt.

Die Verwaltung des Rheinstromgebietes ist ohne Regie (ein Föderalismus-Problem)

Die Verwaltung des Rheinstromgebietes ist ohne Regie

Bereits 2005 kritisierte Tjerk Miedema aus Kleve die zersplitterten Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz am Rhein. Nach seiner Analyse fehlt eine übergeordnete Regie, die Hochwasserschutz, Risikomanagement, Raumplanung, wirtschaftliche Interessen und die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden zusammenführt.

Besonders warnte Miedema vor den Folgen für bergbaubedingt abgesenkte Gebiete am Niederrhein. Eine Überflutung könne dort wegen der Geländesenkungen, fehlender natürlicher Abflussmöglichkeiten und schwieriger Evakuierung besonders schwerwiegende und langfristige Folgen haben.

Seine Forderung lautete deshalb bereits damals: klare Verantwortlichkeiten, ein grenzüberschreitendes Gesamtkonzept, professionelles Risikomanagement sowie eine langfristige Strategie für Schutz und Schadensbegrenzung im gesamten Rheinstromgebiet.

Kernaussage: Hochwasserschutz ist nicht allein eine technische Aufgabe. Ohne übergeordnete Regie und abgestimmte Verantwortung kann auch die beste Einzelmaßnahme keine umfassende Sicherheit gewährleisten.

Original: Tjerk Miedema, „Die Verwaltung des Rheinstromgebietes ist ohne Regie“, Kleve 2005

Rheinisches Revier – Braunkohletagebau – Renaturierung

WASSERWEGE sind unverzichtbare Lebensadern

Wozu sind sie gut?

  • sind oberirdische Wassersammler und sind Wassertransportrinnen, dienen der Gerinneentlastung

  • eignen sich als Warentransportweg fördern die Infrastrukturentwicklung dienen der Freizeitgestaltung

  • dienen der Entlastung des Schienen- und Straßengüterverkehrs, haben keine Ruhezeiten

  • Wasserfahrzeuge haben größere Transportkapazitäten gegenüber LKW`s. Sind umweltfreundlicher

  • künstliche Wasserwege (Kanäle) verbinden Metropolregionen und kreuzen andere Wasserwege

  • Kanäle führen selten Niedrigwasser

  •  Neue Kanäle verbinden internationale Wasserstraßen

  • führen zu engeren internationalen Netzen und Infrastrukturen   

Offener Brief vom 02.05.21

Risiko Grundwasserneubildung

Es wird nicht genüge getan, wenn das Land NRW das Braunkohlegebiet nach dem BBergG vom Unternehmen in den 30-er Jahren nur „abwickeln“ lässt. Indem mit energieaufwendiger technischer Methodik Rheinwasser durch Rohrleitungen, rd. 24 km weit zu den Tagebauen geführt werden soll, um auch das Sümpfungsgebiet wasserwirtschaftlich in den Naturzustand zurückzuführen. Diese Aufgabe ist komplex, langwierig und entspricht dem umweltpolitischem Zeitgeist, und erhebt nicht den Anspruch auf einen lebendigen und naturgerechte Rheinwasserspende über viele Jahrzehnte, wenn nicht dauernd. Weshalb ist das kein Handlungs-Thema bei der Zukunftsargentur Rheinisches Revier?

Andererseits stellt das Rheinische Revier ein Bindeglied zwischen den Rheinmetropolen und dem westlichen EU-Ländern dar, welches durch das Bergbaugebiet unterbrochen war. Dieser Umstand, besser diese Chance zur Schließung einer Infrastrukturlücke, die sich durch den Abschied vom Braunkohleabbau in einer Dynamik vollzieht, ist einmalig in Deutschland/Europa.

Die Hauptaufgabe besteht in einer äußerst zügigen Rheinwasser-Zuführung in die Tagebaue Garzweiler II und Hambach sowie zur Durchwässerung des 5.000 qkm großen und bis zu 500 Meter Tiefe reichenden Sümpfungstrichters zur Wiederherstellung eines ökologisch angepassten Grundwasserspeichers.

Wir unterstützen die Forderung nach schnellstmöglicher Füllung der Tagebaue, in 60 Jahre oder besser in 40 Jahren. Stimmen die Voraussetzungen in Bezug auf das Beharren der Landesregierung an der Technologie einer Rohrleitungstrasse für alle Zeiten? Wir sind besorgt, dass das strategisch und rationell nur einer Aufgabe, dem Wassertransport, dient. Die entscheidende Frage ist, wie soll der Aufbau des Grundwasserspeichers, ohne in die Gefahr der Versauerung zu geraten, von statten gehen? Der dabei entstehende Kontakt mit den angeschnittenen nicht abdichtbaren Grundwasserleitern, verbleibende Flöze und diverse geologische Schichten erzeugen Auswaschungen wasserlöslicher Stoffe. Die die Qualität des Grundwassers am linken Niederrhein auf Dauer beeinflussen werden. Inwieweit über das Nadelöhr, die Rohrleitungstrasse, nach Garzweiler II. 130 Mio. m3/a und nach Hambach mit 270 Mio. m3/a geleitet werden können ist strategisch fraglich. Die Rheinwasserspende muss höher sein! Auch um den Druck des einströmenden Grundwassers aus dem Umland entgegenzuwirken.

Frage: Nach Ende der Sümpfung besteht Wasserknappheit für Haushalte und Infrastrukturen im Rheinischen Revier. Wann können 2,5 Mil. Bewohner auf „eigenes“, sauberes Grundwasser zugreifen?

Datenlage zur Rheinwasser-Nutzung:

  • Maximale Förderkapazität der geplanten Rohrleitungstrasse          130 Mio. m3/a

  • Gesamt-Füllmenge der beiden Tagebaue nach -Ende (?)                      7.500 Mio. m3

  • Wiederauffüllung des Sümpfungstrichters, Pflege der Wasserflächen etc.: keine Angaben

Unter Annahme dieser Datenlage sind mindestens 57 Jahre zur Füllung der Tagebaue einzuplanen. Wann das gesümpfte Gebiet dann „durchnässt“ ist, kann nicht ausgeführt werden.             

Fazit:

Allein mittels der genehmigten Rohrleitungstrasse, mit einer Förderkapazität von VMax. = 4,2 m3/s, lassen sich die erforderlichen Rheinzuflussmengen, auch wegen drohender Kontaminierungen, nicht erreichen. Darauf basierende politische, infrastrukturelle und wirtschaftlichen Maßnahmen würden sich ggfls. um Jahrzehnte verschieben. Die Natur und 2,5 Millionen Bürger müssten länger als 60 Jahre auf einen zeitgemäßen und würdigen Lebensraum, auf eigenes Wasser, warten.

Empfehlungen:

Das Abflussregime des Rheins ist nachhaltiger zu nutzen indem auf höhere alternative / natürliche Rheinwasser-Überleitungsmöglichkeiten sich verständigt wird. Auf unbestimmte Dauer wird Rheinwasser im Rheinischen Revier benötigt. Eine technische und energieintensive Rheinwasserüberleitung ist wider der Natur, nicht flexibel nutzbar und auf Dauer nicht zukunftsfähig!

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden diverse Alternativen genannt. Wir empfehlen eine Prüfung der Vorschläge.

Die Neubildung und der Schutz des Grundwassers sind ein hohes Gut und Verpflichtung für Entscheider. Wir hoffen, dass Ihnen die wasserwirtschaftliche Renaturierung gelingt.

Wir freuen uns über Ihre Antwort.

PS:
Wasserwirtschaftliche Faktoren wie der natürliche Grundwasser-Zulauf in die Tagebaue, Einsickerungen in das gesümpfte Umland, Verdunstung und diverse Verwendung außerhalb der Tagebaue können u. E. die Daten noch erhöhen.