Petitionen & Stellungnahmen
Anträge zu veralteten Gesetzen, zum Lebensraumschutz, Wasserwirtschaft, Bergbau und Zukunftsfragen.
Petitionen zum Klimaschutz – Lebensraumsicherung NRW
Gegen „Lobbyismus“ im Bundestag ist „KEIN“ Kraut gewachsen(?):
Eine Ablehnungs-Begründung einer Petition
Pet 1-19-09-750-035648 vom 6.07.2023 zum BBergG
Kernaussage vom Petitionssauschuss:
Die Bundestagspetition zur Reform des Bundesberggesetzes fand beim Petitionsausschuss grundsätzlich Anerkennung: Ihre Forderungen nach stärkerem Umwelt- und Lebensraumschutz sowie besseren Rechten für Bergbaubetroffene wurden der Bundesregierung zur Berücksichtigung bei der Gesetzesreform übermittelt – eine weitergehende Überweisung „zur Erwägung“ fand jedoch keine Mehrheit.
Petitionen für Hochwasserschutz und Lebensraumsicherheit
Unsere Petitionen an den Landtag Nordrhein-Westfalen verfolgen seit Jahren ein gemeinsames Anliegen: Gefahren für Menschen und Lebensräume frühzeitig zu erkennen und Schäden möglichst zu verhindern, statt erst nach einem Schadensereignis zu reagieren.
Im Mittelpunkt stehen die besonderen Risiken des Niederrheins – insbesondere Hochwassergefahren, bergbaubedingte Veränderungen des Wasserhaushalts und Bodensenkungen sowie deren mögliche Verschärfung durch den Klimawandel.
Die darin formulierten „Bitten“ richten sich deshalb vor allem auf die konsequente Anwendung und praktische Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorgaben. Gesetze zum Hochwasser-, Umwelt-, Klima- und Lebensraumschutz entfalten ihren Wert erst dann, wenn erkannte Risiken tatsächlich zu Vorsorgemaßnahmen führen und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind.
Der wiederkehrende Tenor unserer Petitionen lautet daher: Was gesetzlich zum Schutz von Menschen und Lebensräumen vorgesehen ist, muss in besonders gefährdeten Regionen auch praktisch und vorsorgend umgesetzt werden.
Beispiel einer Petition an den Bundestag: Bearbeitungswege, Abschluss.
Bewertung zeitnah 2014, Ausblick derzeit
Petition 40115 – 20. Februar 2013
Petition an den Deutschen Bundestag (mit der Bitte um Veröffentlichung)
Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Organisation und Verantwortung an Bundeswasserstraßen (insbesondere für den Niederrhein) nicht nur für den schadlosen Wasserabfluss und Wasserführung, die Schifffahrt sondern auch für den Hochwasserschutz in einheitlicher Regie und Zuständigkeit zusammengefasst wird.
Bei vergleichbaren „Bundesverkehrswegen“ wie Autobahnen, Bahnlinien und Schifffahrtskanälen befinden sich ebenfalls Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen gesetzlich in einer Hand.
Text des Petitionsantrages vom 20.02.2013 : Petition-40115-k
Stellungnahme vom MKULNV vom 07.05.2013: Antwort-Petition MKULNV
Abschlussbericht vom Petitionsausschuss des Bundestages vom 15.07.2014: HWS-Pet-BT-Abschluss
Bewertung 2014: Petition 40115 – mehr Klarheit bei der Verantwortung oder alles beim Alten?
Mit der Petition vom 20. Februar 2013 sollte eine grundsätzliche Frage geklärt werden: Wer trägt an einer Bundeswasserstraße wie dem Rhein die übergeordnete Verantwortung, wenn Wasserführung, schadloser Abfluss und Hochwasserschutz unmittelbar zusammenwirken? Gefordert wurde deshalb, diese Aufgaben in einer einheitlichen Zuständigkeit des Bundes zusammenzuführen.
Die Antworten brachten zwar Klarheit über die bestehende Rechtslage – eine Zusammenführung der Verantwortung erfolgte jedoch nicht. Das Land NRW erklärte, die Hochwasserschutzbelange seien bereits weitgehend zentral organisiert. Planung, Genehmigung und Überwachung liegen insbesondere bei den Bezirksregierungen, während Bau, Unterhaltung und Wiederherstellung von Deichen weiterhin auf unterschiedliche örtliche Träger, Gemeinden, Grundstückseigentümer und Deichverbände verteilt sein können. Bemerkenswert ist dabei die ausdrückliche Feststellung des Landes, dass das damalige Landeswassergesetz weder dem Land noch Kreisen oder Gemeinden eine generelle Pflicht zur Errichtung von Deichen bzw. Hochwasserschutzanlagen zuwies.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigte diese Trennung. Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen nach Art. 89 GG als Verkehrswege; der Hochwasserschutz dagegen gehört zur Wasserwirtschaft und damit im Vollzug zur Zuständigkeit der Länder. Eine Übertragung auf die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hätte nach Auffassung des Ausschusses sogar eine Änderung des Grundgesetzes vorausgesetzt.
Damit wurde die eigentliche Forderung der Petition nicht erfüllt. Allerdings erkannte der Bundestag das Bedürfnis nach stärkerer Koordinierung durchaus an: Das damals geplante Nationale Hochwasserschutzprogramm unter Koordinierung des Bundes wurde ausdrücklich als ein Weg bezeichnet, dem Anliegen der Petition teilweise zu entsprechen. Deshalb wurde das Petitionsverfahren 2014 abgeschlossen.
Fazit: Die Petition schuf mehr Klarheit darüber, wer formal wofür zuständig ist. Sie beseitigte jedoch nicht die von uns kritisierte Aufteilung von Verantwortung und Zuständigkeiten. Gerade für den Niederrhein mit seinen deichgeschützten und teilweise bergbaubedingt abgesenkten Gebieten bleibt deshalb die grundsätzliche Frage bestehen: Reicht eine Koordinierung vieler Zuständiger aus – oder braucht die dauerhafte Sicherung eines besonders gefährdeten Lebensraumes eine eindeutig benannte Gesamtverantwortung?
Bewertung derzeit 2026: Von der Zuständigkeitsfrage zur Vorsorgeverantwortung
Die Petition von 2013 fragte danach, wer für den Hochwasserschutz am Rhein zuständig ist. Aus heutiger Sicht reicht diese Frage allein nicht mehr aus.
Mit dem gesetzlichen Leitbild einer vorsorgenden Klimaanpassung gewinnt eine weitergehende Frage an Bedeutung: Wer trägt die Verantwortung dafür, erkannte und vorhersehbare Gefahren rechtzeitig so zu beherrschen, dass Schäden möglichst gar nicht erst entstehen?
Gerade in deichgeschützten und durch Bergbau dauerhaft veränderten Gebieten können Wasserführung des Rheins, Hochwasserschutz, Grundwasserregulierung, Entwässerung, technische Infrastruktur und Katastrophenschutz nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Fällt ein Glied dieser Sicherheitskette aus, können die Folgen weit über den Zuständigkeitsbereich eines einzelnen Aufgabenträgers hinausreichen.
Vorsorge darf deshalb nicht an Zuständigkeitsgrenzen enden. Wenn mehrere öffentliche Stellen für einzelne Teile eines gemeinsamen Risikos verantwortlich sind, muss erkennbar sein, wer die Risiken zusammenführt, Sicherheitsdefizite bewertet und erforderliche Maßnahmen veranlasst.
Die Frage von 2013 stellt sich damit heute neu:
Wer übernimmt die übergreifende Vorsorgeverantwortung, wenn bekannte Risiken nur durch das Zusammenwirken mehrerer zuständiger Stellen wirksam beherrscht und Schäden verhindert werden können?
Genau diese Frage sollte bei der weiteren Ausgestaltung der Klimaanpassung für besonders gefährdete und dauerhaft anthropogen veränderte Lebensräume beantwortet werden.
Petitionen zur Zukunft des Rheinischen Reviers und einer europäischen Wasserstraßenverbindung
Unsere Petitionen und Eingaben im Zusammenhang mit dem Ende der Braunkohleförderung im Rheinischen Revier waren von dem Gedanken getragen, den Strukturwandel nicht allein als Beendigung einer industriellen Epoche, sondern als einmalige Chance für eine langfristige Neuordnung von Landschaft, Wasserwirtschaft und Verkehrsinfrastruktur zu begreifen.
Im Mittelpunkt standen die zukünftige Nutzung der Tagebaue Garzweiler, Hambach und Inden, ihre notwendige Wasserzuführung aus dem Rhein sowie die Frage, ob diese gewaltigen wasserbaulichen Veränderungen mit einem weitergehenden infrastrukturellen Nutzen verbunden werden könnten.
Dabei wurde insbesondere angeregt, eine Wasserstraßenverbindung zwischen Rhein und Maas und damit eine leistungsfähigere Verbindung der Wirtschaftsräume Köln/Rhein – Niederrhein – Maas – Antwerpen/Rotterdam ergebnisoffen zu untersuchen. Eine solche Verbindung könnte als „Bypass“ zum stark beanspruchten Rhein zusätzliche logistische Möglichkeiten eröffnen, Güterverkehr von Straße und Schiene auf das Binnenschiff verlagern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien stärken.
Der wiederkehrende Tenor unserer Petitionen war deshalb: Wenn durch den Braunkohleausstieg Landschaften, Wasserwege und Infrastrukturen ohnehin für Generationen neu gestaltet werden müssen, sollten mögliche Synergien frühzeitig geprüft und langfristige europäische Entwicklungschancen nicht vorschnell ausgeschlossen werden.
Es ging und geht dabei nicht um die Forderung, eine bestimmte Kanaltrasse zwingend zu verwirklichen. Gefordert wurde vielmehr eine vorausschauende und fachübergreifende Prüfung, bevor durch einzelne Planungen – etwa Restseen und Rheinwasserzuführung – Entscheidungen getroffen werden, die spätere Alternativen dauerhaft erschweren oder ausschließen.
Kernaussage: Der Strukturwandel im Rheinischen Revier sollte nicht nur die Folgen des Braunkohlebergbaus bewältigen, sondern zugleich die Chance nutzen, Wasserwirtschaft, Landschaftsentwicklung und eine zukunftsfähige europäische Verkehrsinfrastruktur gemeinsam zu denken.
Künftiger Wasserbedarf zur Füllung der Tagebaue – Kapazitäten
Rohrleitungstrasse nach TB-Garzweiler II: Vmax. = 4,2 m³/s = rd. 13 Mio. m³/a
TB Garzweiler-Fläche rd. 21 km², Inhalt rd. 2.000 Mio. m³ – Rheinwasserbedarf rd. 130 Mio. m³/a
TB Hambach-Fläche rd. 36 km², Inhalt rd. 5.500 Mio. m³ – Rheinwasserbedarf rd. 270 Mio. m³/a
Angaben ohne Gewähr
Umfang des Sünpfungsgebietes infolge des Braunkohleabbaus im Rheinischen Revier
Öffentliche Beteiligung mit Blick auf die Beendigigung des Braunkohleabbaus im Hinblick auf die Strategie der NACH-Braunkohle-Zeit durch Veröffentlichung in den Leitentscheidungen.