⚖️ BÜRGERENGAGEMENT

Politik & Schriftverkehr

Dokumentation von Bürger-Betroffenheit und Mitsprache-Akzeptanz bei politischen Entscheidungen.

Hochwasserschutz und Katastrophenvorsorge am Niederrhein – Sicherheit,

Verantwortung und Vorsorge

Dokumente, Bürgeranträge und Stellungnahmen zu Hochwasserschutz, Hochwassersicherheit, Deichsicherheit, Katastrophenschutz und den besonderen Risiken und Folgen des Bergbaus am Niederrhein und in Nordrhein-Westfalen

Ministeriumsbericht 2004: Erkenntnisse zum Extremhochwasser am Niederrhein

Das NRW-Umweltministerium informierte den Landtag im Oktober 2004 über die Ergebnisse der deutsch-niederländischen Studie „Grenzüberschreitende Auswirkungen von extremem Hochwasser am Niederrhein“ von 2004.

Die Untersuchung zeigte, dass im Rheineinzugsgebiet Niederschlagsereignisse auftreten können, bei denen das geltende Bemessungshochwasser deutlich überschritten wird. In einem solchen Extremfall könnten insbesondere am Oberrhein und am südlichen Niederrhein Deiche überströmt werden oder versagen. Durch dadurch entstehende Überflutungen würde der Hochwasserscheitel flussabwärts allerdings reduziert.

Für den nördlichen Niederrhein wurde angenommen, dass ein Abfluss von bis zu etwa 16.000 m³/s am Pegel Lobith beherrscht werden könne – ausdrücklich jedoch nur unter der Voraussetzung, dass kein Deichversagen eintritt. Gleichzeitig stellte das Ministerium fest, dass dabei das vorhandene Freibord in erheblichem Umfang beansprucht würde.

Die Studie untersuchte außerdem, welche Gebiete bei einem Deichversagen zuerst überflutet würden, wie sich die Überflutungen ausbreiteten und welche Straßen und Fluchtwege noch nutzbar blieben. Rückhaltemaßnahmen in Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden könnten den Wasserstand im Grenzraum und bei Bislich/Lohrwardt um bis zu rund 40 Zentimeter senken.

Aus den Erkenntnissen leitete das Land jedoch keine generelle Erhöhung der Rheindeiche ab. Stattdessen sollte den sehr seltenen Extremereignissen durch eine zielgerichtete und differenzierte Hochwassermanagementplanung begegnet werden.

Damit dokumentiert das Schreiben bereits 2004 zweierlei: Die Möglichkeit einer erheblichen Überschreitung des Bemessungshochwassers und die Folgen eines Deichversagens waren bekannt. Als Konsequenz wurde jedoch nicht ein flächendeckend höherer baulicher Schutz, sondern vor allem Vorsorge- und Hochwassermanagement vorgesehen.

Original: MUNLV-24.10.04-Abschlussbericht

 

 

Katastrophenschutz – HW-Sicherheit

Kontakte über das Hochwasserschutz-Management in NRW: HWS-Argumentation  HW-Konzept NRW

16.02.2022: NRW will Städte auf Fluten vorbereiten  RP 16.2.22

Modernisierung des Katastrophenschutzes in NRW:

02.03.2022: An Minister Herbert Reul, Aufforderung zu Vorsorgemaßnahmen  Mod. Kat-Schutz
Antwort vom IM: Verweis auf örtliche Zuständigkeiten  IM an HWS 3.3.22
Stellungnahme erbeten: An LR WES 4.3.22

12.09.2013: Bez.-Reg. D`dorf: Hochwasserschutz und Deichsicherheit, Sachstandsbericht der Bezirksregierung Düsseldorf: 53PA_TOP8_Vortrag_Hochw

28.04.2020:  HWS, Hochwasserschutz muss auch bei Extremwasser gelten: HWS-Aufruf 2020

26.03.2020: HWS-Sicherheit und Zukunftsaussichten für Bergbauregionen am Niederrhein: EingabePlan

An verantwortliche Kommunen: Auf reale Risiken aufmerksam machen:
Rheinberg: Anfrage am 22.07.2020Hochwasserschutz ist systemrelevantHWS-Rheinberg
Moers: Anfrage am 17.07.2020Hochwasserschutz ist systemrelevantHWS-Moers
Xanten Bürgerantrag: „Hochwasserschutz ist systemrelevant“ Buergerantrag 06-2020 

 

Steinsalzbergbau im Risikogebiet – Schutz des Lebensraums muss Vorrang haben

Die Stellungnahme vom 9. Juli 2025 hinterfragt die weitere Zulassung des Steinsalzbergbaus unter einem bereits bergbaulich beeinflussten und potenziell überflutungsgefährdeten Gebiet am linken Niederrhein.

Im Mittelpunkt stehen drei Kritikpunkte: eine nach Auffassung der HWS fehlende vorausschauende Gesamtbetrachtung der Risiken, die unzureichende Berücksichtigung von Schutz- und Vorsorgepflichten sowie ein mögliches Ungleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen des Rohstoffabbaus und den langfristigen Interessen der betroffenen Bevölkerung.

Bodensenkungen, Grundwasserverhältnisse, Hochwasser, Starkregen, Deichsicherheit und die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur dürfen dabei nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist die Frage, welche zusätzlichen Risiken weiterer Bergbau für einen bereits dauerhaft veränderten Lebensraum erzeugt und wer dafür langfristig Verantwortung trägt.

Kernforderung: Vor weiteren bergbaulichen Eingriffen muss eine umfassende und langfristige Bewertung der Auswirkungen auf Mensch, Wasserhaushalt, Infrastruktur, Umwelt und Lebensraumsicherheit erfolgen. Schadensverhinderung muss dabei Vorrang vor späterer Schadensregulierung haben.

→ Langfassung: Stellungnahme zum Ministerschreiben vom 02.07.2025 und zum Runden Tisch Salzbergbau vom 07.07.2025

Steinsalz-Bergbau unter potenziellem Risikogebiet am linken Niederrhein in NRW

Welch ein Land, das seine Kinder ins Risiko stürzt.“


Stellungnahme zum Ministerschreiben vom 02.07.2025 an den Unterausschuss Bergbau und zum Runden Tisch Salzbergbau am 07.07.2025 möchte ich folgendes unter Hilfe von KI und von jahrzehntelangen Erkenntnissen des HWS ausführen. Stand 09.07.2025

Ziel sollte sein, eine argumentative Linie zu entwickeln, die sich auf drei Pfeiler stützt:

  1. Versagen bei der vorausschauenden Planung und Gefahrenabwehr (Daseinsvorsorge)

  2. Missachtung übergeordneter Rechtsnormen und Grundrechte

  3. Strukturelle Schieflage zugunsten wirtschaftlicher Einzelinteressen

Staatliche Pflicht zur Schutzvorsorge im Zeichen des Klimawandels

Das Ministerschreiben vom 02.07.2025 sowie die Einlassungen im Rahmen des Runden Tisches am 07.07.2025 lassen erhebliche Zweifel an der gesetzestreuen und grundgesetzkonformen Auslegung des UVPG und des BBergG aufkommen. Die dargestellte Genehmigungspraxis entkoppelt sich vom Leitbild der nachhaltigen Regionalentwicklung und riskiert substanzielle Schäden an öffentlichem Gut, Umwelt und sozialer Infrastruktur.

„Ein Staat, der den Status quo nicht schützt, sondern planvoll dessen Zerstörung zulässt, entzieht sich seiner eigenen Legitimationsgrundlage.“

  1. Fehlende raumverträgliche Gesamtbewertung – „Salamitaktik“ statt Gesamtschau

Trotz der massiven flächenhaften Betroffenheit (rd. 500 km²) durch den Bergbau am NR fehlt eine integrierte Raumverträglichkeitsprüfung zum Schutz von 500.000 Menschen. Der GUVP beschränkt sich auf ein isoliertes Übertagegebiet, während Wechselwirkungen mit bestehenden Altlasten, Bodenabsenkungen, Infrastrukturgefährdung und hydrologischen Langzeitfolgen systematisch ausgeklammert werden.

Staatsversagen beginnt dort, wo Behörden den Überblick verweigern, um Entscheidungen sektoral zu rechtfertigen.

  1. Klimawandelbedingte Extremrisiken: Vernachlässigt, verharmlost, verschoben

Wesentliche Gefahren wie zunehmende Starkregen, steigender Grundwasserdruck, unzureichende Deichdimensionierung und mangelhafte Stauwasserableitung sind seit Jahren bekannt – auch behördlich dokumentiert. Dennoch fließen diese Erkenntnisse nicht als Ausschlusskriterium in die Genehmigungspraxis ein.

Wer Risiken kennt, aber nicht handelt, übernimmt politische Mitverantwortung für kommende Katastrophen.

  1. Umweltrechtliche Missachtung: Schutzgüter als theoretische Kulisse

Die im GUVP benannten Schutzgüter (Boden, Wasser, Mensch, biologische Vielfalt) werden als „händelbar“ bezeichnet – unter der Annahme idealtypischer Gesetzesbefolgung. Dass die LINEG bereits heute auf 624 km² die Wasserhaltungsverpflichtung real nicht erfüllt, wird ignoriert.

Rechtsstaatlichkeit endet dort, wo Gesetze vorausgesetzt, aber nicht durchgesetzt werden.

  1. Historische Naturbilder als Legitimationsersatz („Sumpf war immer“) – eine ideologische Umkehr

Die Argumentation, das Gebiet sei „immer schon Sumpfgebiet“ gewesen und der Bergbau helfe, „die Natur zurückzubringen“, verhöhnt jede Form moderner Raumplanung und missachtet die Notwendigkeit funktionierender Infrastruktur in besiedelten, wirtschaftlich aktiven Räumen.

Naturromantik darf nicht zur Staatsräson werden, wenn Menschen, Infrastruktur und Unternehmen existenziell bedroht sind.

  1. Gemeinwohl in der Defensive – wirtschaftliches Interesse dominiert

Die Genehmigungspolitik blendet die Folgen für bestehende Unternehmen, Versorgungsinfrastruktur und Eigentumsschutz aus. Eine staatliche Strukturpolitik, die risikogene Rohstoffinteressen privilegiert, ohne gleichwertige Schutzmechanismen für die betroffene Bevölkerung sicherzustellen, stellt das Gleichgewicht der Grundrechte infrage.

Artikel 14 GG schützt Eigentum – nicht nur das der Rohstoffindustrie.

Schlussfolgerung für die Klagebegründung

Es ist nicht nur eine fehlerhafte fachliche Bewertung zu rügen, sondern ein strukturelles Vollzugsdefizit. Dieses verletzt das Gebot effektiver Umweltvorsorge, die Pflicht zur Wahrung der Funktionsfähigkeit von Daseinsvorsorge-Infrastrukturen und das übergeordnete Ziel nachhaltiger Entwicklung gemäß Artikel 20a GG.

Welch ein Land, das seine Kinder ins Risiko stürzt.“

 

Bergbau und nachhaltige Regionalentwicklung

Die HWS-Stellungnahme vom 9. Juli 2025 kritisiert, dass das Ministerschreiben vom 2. Juli 2025 die Folgen des Bergbaus für eine nachhaltige Entwicklung der betroffenen Region nicht ausreichend in ihrer Gesamtheit betrachtet.

Nach Auffassung der HWS müssen Bergbaufolgen, Klimawandel, Wasserhaushalt, Hochwasser- und Starkregenrisiken, Infrastruktur, Umwelt sowie die wirtschaftliche Entwicklung bestehender Unternehmen gemeinsam bewertet werden. Vorhandene Risiko- und Gefahrenkenntnisse reichen nicht aus, wenn daraus keine verbindlichen Vorsorgemaßnahmen entstehen.

Besonders kritisch wird gesehen, wenn die Verantwortung für den Schutz vor weitreichenden Risiken überwiegend dem Einzelnen überlassen bleibt. Daseinsvorsorge und die langfristige Funktionsfähigkeit eines ganzen Lebensraumes sind Gemeinschaftsaufgaben und benötigen klare staatliche Verantwortung.

Kernforderung: Rohstoffgewinnung darf nicht isoliert betrachtet werden. Genehmigungsentscheidungen müssen sich daran messen lassen, ob sie auch langfristig mit Lebensraumsicherheit, Klimaanpassung, Wasserwirtschaft, Infrastruktur und einer nachhaltigen Regionalentwicklung vereinbar sind.

→ Langfassung: HWS-Inhaltsbewertung des Ministerschreibens vom 02.07.2025 – Stellungnahme vom 09.07.2025

Inhaltsbewertung vom Ministerschreiben vom 02.07.2025:

Stellungnahme zur

Vernachlässigung nachhaltiger Regionalentwicklung im Kontext des Bergbaus
(HWS  vom 09.07.2025)

Das Ministerschreiben vom 02.07.2025 (an den Unterausschuss Bergbau im Landtag NRW) lässt wesentliche Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung in Risikogebieten unberücksichtigt. Der Fokus auf bergbauliche Belange blendet systematisch jene Risiken aus, die langfristig die ökonomische, ökologische
und soziale Stabilität ganzer Regionen bedrohen.
Insbesondere fehlt eine vorausschauende Bewertung der Folgen des Klimawandels, etwa hinsichtlich extremer Wetterereignisse, zunehmender Wasserknappheit und der Gefährdung empfindlicher Ökosysteme. Risiko- und Gefahrenkarten, sind vorhanden, führen bislang nicht zu konkreten
Vorsorgemaßnahmen. Die fehlende Verbindlichkeit in der Anwendung bestehender Umwelt- und Wasserrechtsnormen zeigt, dass gesetzliche Vorgaben zwar existieren, aber nicht durchgesetzt werden – insbesondere dann nicht, wenn sie wirtschaftlichen Interessen der Rohstoffgewinnung
widersprechen.
Der Trend zur Individualisierung von Verantwortung („jeder ist selbst verantwortlich“) ist in diesem Zusammenhang gefährlich, weil er staatliches Handeln entpolitisiert und entpflichtet. Eine effektive Daseinsvorsorge – gerade im Hinblick auf Wasserschutz und Infrastrukturresilienz – kann nur gemeinschaftlich und hoheitlich organisiert werden.
Zudem wird der wirtschaftliche Schaden für bestehende Unternehmen, deren Produktion durch bergbaubedingte Risiken gefährdet ist, nicht in den Blick genommen. Wenn sensible Stoffe austreten oder Versorgungswege unterbrochen werden, droht nicht nur lokalen Betrieben die Existenz, sondern ganzen Regionen ein Strukturverlust mit langfristigen sozialen und fiskalischen Folgen.
Die Frage stellt sich: Wie tragfähig ist eine Politik, die einerseits von Nachhaltigkeit spricht, andererseits aber unternehmerisch aggressives Rohstoffinteresse über das Gemeinwohl stellt – selbst dann, wenn das Risiko des dauerhaften Schadens für eine Staatsregion real und wissenschaftlich belegt ist?
Eine genehmigungsfreudige Bergbehörde, die den Gesamtblick auf die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Lebensgrundlagen verliert, handelt nicht im Sinne des Grundgesetzes, das Eigentum, Gesundheit, Umwelt und wirtschaftliche  Freiheit aller unterstützt.

Staatskanzlei NRW 2012: Mit der bestehenden Sachlage „abfinden“

Auf wiederholte Hinweise und Vorschläge zum vorsorgenden Hochwasserschutz am Niederrhein erklärte die Staatskanzlei NRW am 19.07.2012, die Landesregierung mache sich diese Vorschläge nicht zu eigen. Sie müsse neben der Sicht der Betroffenen auch andere ökologische, ökonomische und soziale Belange berücksichtigen.

Bemerkenswert ist die abschließende Empfehlung, nach jahrelangem Schriftverkehr Verständnis dafür zu haben, „sich mit dieser Sachlage abzufinden“; weitere Schreiben sollten ohne neue Anknüpfungspunkte nicht mehr beantwortet werden.

Bewertung: Die Antwort bestätigt zwar grundsätzlich die staatliche Aufgabe des vorsorgenden Hochwasserschutzes, setzt sich jedoch nicht konkret mit den vorgetragenen Sicherheitsbedenken auseinander. Gerade bei Fragen des Hochwasser- und Lebensraumschutzes erscheint die Aufforderung, sich mit einer bestehenden Risikolage abzufinden, aus heutiger Sicht besonders kritisch – denn Vorsorge bedeutet, erkannte Risiken zu prüfen und möglichst zu vermindern, nicht sie lediglich hinzunehmen.

Wasserstraßen als Zukunftsinfrastruktur

In seinem Schreiben vom 24. Juni 2017 unterstützt Armin Laschet grundsätzlich die Forderung, die Potenziale der nordrhein-westfälischen Wasserstraßen besser zu nutzen und die energieeffiziente Binnenschifffahrt zu stärken. Genannt werden der Ausbau und die Modernisierung des Wasserstraßennetzes, die Sanierung von Schleusen, die Anhebung von Brücken sowie eine weitere Vertiefung des Rheins.

Besonders bemerkenswert ist der überregionale und europäische Ansatz: Nordrhein-Westfalen solle seine Zusammenarbeit mit den bedeutenden ZARA-Häfen Zeebrügge, Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen verstärken. Damit wird die Bedeutung leistungsfähiger Wasserstraßen für die wirtschaftliche und logistische Vernetzung Nordrhein-Westfalens mit seinen westlichen Nachbarn ausdrücklich unterstrichen.

Die von uns vorgeschlagene schiffbare Anbindung des Niederrheins an das belgische Kanalnetz wurde dabei nicht grundsätzlich als sachlich ungeeignet zurückgewiesen. Laschet verwies vielmehr auf die damalige Entscheidung des Bundes, sich auf das bestehende Kernnetz schiffbarer Flüsse und Kanäle zu konzentrieren und keine neuen Wasserstraßen vorzusehen. Deshalb sah er „in absehbarer Zeit“ keine Möglichkeit zur Realisierung.

Aus heutiger Sicht bleibt damit eine wichtige Zukunftsfrage bestehen: Wenn Wasserstraßen als energieeffiziente Verkehrsträger gestärkt und die europäischen Hafen- und Wirtschaftsregionen enger miteinander verbunden werden sollen, verdient auch eine leistungsfähige Wasserstraßenverbindung zwischen Rhein, Maas und dem belgisch-niederländischen Kanalnetz weiterhin eine langfristige Betrachtung.

Dokument: Laschet-24.6.2017